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Gerecht verteilt?


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St. Pöltens gute Seite

Gerecht verteilt?

Text Sascha Harold
Ausgabe 12/2017

Der Rechnungshof kritisiert regelmäßig die undurchsichtige Vergabepraxis von Förderungen und Transferleistungen, die von den Bundesländern vergeben werden. Die Einrichtung einer Transparenzdatenbank sollte Abhilfe schaffen – doch sie scheitert bislang unter anderem am Widerstand der Länder.

2016 hat das Land NÖ insgesamt 1,88 Milliarden Euro für das Förderungswesen veranschlagt. Wofür das Geld im Einzelfall aufgewendet wurde, ist laut NÖ Rechnungshof aufgrund der fehlenden Gesamtübersicht schwer nachvollziehbar. Dass im Land auch Förderungen des Bundes, der Europäischen Union, der Gemeinden sowie gesetzlich verankerter Institutionen vergeben werden, erleichtert die Sache für den Bürger nicht.
Einen ersten Lösungsversuch startete der Bund 2010 mit der Einrichtung der Transparenzdatenbank. Viel ist seither nicht passiert. Nach kolportierten Kosten von etwa 13,6 Millionen Euro scheitert die Idee bislang auch an der fehlenden Bereitschaft der Länder, Daten bereitzustellen, wie der Rechnungshof erst kürzlich kritisierte. Der für Finanzen zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko korrigiert diese Darstellung: „Der Bericht des Rechnungshofs bezieht sich auf einen Überprüfungszeitraum bis Juli 2016. Seit Herbst 2016 haben sich alle Bundesländer darauf verständigt, die Datenbank mit Förderungen im Bereich Energie und Umwelt zu befüllen.“ Außerdem habe Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bei ihrem Amtsantritt die Weisung gegeben, sobald wie möglich alle Daten transparent einzutragen.
Ein Problem ist dabei allerdings der schiere Umfang des österreichischen Förderwesens. Obwohl der Rechnungshof im von ihm überprüften Zeitraum kritisierte, dass die Länder erst wenige Daten gemeldet hätten, waren bereits Informationen über knapp 2.500 öffentliche Leistungsangebote einsehbar. Erfasst waren zu diesem Zeitpunkt v. a. die Angebote des Bundes. Die Bedienung der Datenbank ist dabei – vorsichtig formuliert – wenig intuitiv. Bisher ist zudem v. a.  einsehbar, welche Leistungsangebote grundsätzlich verfügbar sind. Die andere Seite der Medaille, nämlich wer welche Förderungen erhalten hat, ist weniger transparent. Das wird dann zum Problem, wenn es etwa um Förderungen des Landes an die Gemeinden geht. Ein Beispiel dafür sind die sogenannten Bedarfszuweisungen.

Transparente Vergabe?

Das Land NÖ vergibt jedes Jahr Bedarfszuweisungen (siehe Infobox) an die Gemeinden, um spezielle Projekte zu fördern oder finanzschwachen Kommunen zu helfen. Zwischen 2009 und 2013 stiegen die Mittel für die Gemeinde-Bedarfszuweisungen um mehr als 20 Prozent, in den letzten Jahren waren sie wieder rückläufig. Besonders stark fördert NÖ Projektvorhaben, nur sechs Gemeinden haben zwischen 2009 und 2013 nicht um derartige Förderungen angesucht. Vergeben werden sie nach Richtlinien, die online abrufbar sind – beantragen muss die jeweilige Gemeinde. St. Pölten war bisher von diesem Fördertopf ausgeschlossen und wird 2018 erstmals Zugriff auf die Bedarfszuweisungen haben.
Die Vergabe laufe transparent ab, legt Schleritzko dar: „Die Notwendigkeit sowie die Höhe der Bedarfszuweisungs-Mittel werden gemäß den Kriterien, welche in der geltenden Fassung der Richtlinie ‚Bedarfszuweisungen an Gemeinden‘ im Detail festgelegt sind, geprüft und dann mit einem Beschluss der Landesregierung vergeben.“ Die Höhe der Bedarfszuweisungen für die einzelnen Gemeinden ist im NÖ Gemeindeförderungsbericht nachzulesen. Wofür das Geld konkret fließt, ist weniger nachvollziehbar. „Die Vergabe von Bedarfszuweisungen ist in Nieder-österreich eine Blackbox. Es gibt zwar Richtlinien, letztendlich kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Vergabe politisch entschieden wird“, wirft die Klubobfrau der Grünen im Landtag, Helga Krismer, ein.
Die anderen Oppositionsparteien schließen sich diesem Eindruck weitgehend an. Der Landesparteivorsitzende der SPÖ, Franz Schnabel, kritisierte die Vergabe am Beispiel Wr. Neustadt. Dort sei es nicht transparent, warum unter einem ÖVP Bürgermeister die Bedarfszuweisungen von unter 100.000 auf zeitweise mehr als zwei Millionen Euro angestiegen seien. Der Angesprochene, Bürgermeister und Klubchef der niederösterreichischen Volkspartei Klaus Schneeberger, antwortet auf die Vorwürfe: „Das liegt ganz einfach daran, dass wir in Wiener Neustadt heute zukunftweisende Projekte umsetzen, die für die ganze Region von Bedeutung sind.“ Die Frage bleibt, ob es seinem Vorgänger in ähnlicher Weise möglich gewesen wäre, solche „zukunftsweisenden Projekte“ anzugehen.
Politische (Un)Kultur
Für den Landtag jedenfalls nicht transparent ist das Zustandekommen der endgültigen Entscheidungen der Landesregierung über Fördervorhaben. Ihm werden diese Beschlüsse nämlich nicht zur Kenntnis gebracht. Ein Indiz für einen lockeren Umgang mit Fördergeldern lieferte die Posse rund um die Erwin Pröll-Privatstiftung, die im Frühling 2017 aufgelöst wurde. Insgesamt waren zwischen 2008 und 2016 Landesförderungen in Höhe von 1,35 Millionen Euro beschlossen worden. In Folge der medialen Diskussion Anfang 2017 wurde zwar festgehalten, dass die Gelder nicht missbräuchlich verwendet wurden. Die anschließende Auflösung – die mit der „mittelfristig nicht realisierbaren“ Erfüllung des Stiftungszweckes begründet wurde – zeigt allerdings den leichtfertigen Umgang mit Förder- und damit letztlich Steuergeld. Dass den Beschlüssen mit ÖVP, SPÖ, FPÖ und dem Team Stronach alle in der Landesregierung vertretenen Parteien zustimmten, deutet dabei auf ein parteipolitisch unabhängiges Problem hin. Neben einer bloßen technischen Lösung, wie einer funktionierenden Transparenzdatenbank, wird es also auch eine Änderung der politischen Kultur brauchen, um Förderungen von persönlichen/parteilichen Befindlichkeiten unabhängig zu machen.

BEDARFSZUWEISUNGEN 2016
Bedarfszuweisungen werden den Ländern vom Bund bereit gestellt und dienen der Unterstützung der Kommunen. Sie werden meist als „nicht rückzahlbare Zuweisungen“ ausgewiesen. 165 Millionen Euro wurden 2016 vom Land Niederösterreich als Bedarfszuweisungen an die einzelnen Gemeinden verteilt. Dabei gibt es eine große Schwankungsbreite: Während Traiskirchen beispielsweise im Jahr 2016 pro Einwohner etwa 40 Cent erhielt, hat Tulln mehr als 57 Euro pro Einwohner erhalten. Die Richtlinien, nach denen das Land über die Vergabe entscheidet, sind online abrufbar – projektbezogene Förderungen sind ebenso möglich wie fortlaufende Zahlungen, etwa für finanzschwache Gemeinden. Das Land betont die Transparenz der Vergaberegeln, die Opposition im Niederösterreichischen Landtag sieht intransparente Vergaben und parteipolitische Einflussnahme. Als Beispiel wird auf Wr. Neustadt verwiesen, wo der Klubobmann der niederösterreichischen Volkspartei, Klaus Schneeberger, Bernd Müller (SPÖ) als Bürgermeister nachfolgte, was die Bedarfszuweisungen des Landes in die Höhe schnellen ließ.